Energieeffizienz und GEG-Pflichten

Was das Gebäudeenergiegesetz vorschreibt und wie Sie davon profitieren.

6 Min. Lesezeit· 3 Abschnitte

1Der Energieausweis

Seit 2014 ist der Energieausweis bei Verkauf und Neuvermietung Pflicht. Es gibt zwei Arten: Den Bedarfsausweis (berechnet theoretischen Energiebedarf, aussagekräftiger) und den Verbrauchsausweis (basiert auf tatsächlichem Verbrauch der letzten 3 Jahre, günstiger). Für Wohngebäude mit weniger als 5 Wohneinheiten und Baujahr vor 1977 ist der Bedarfsausweis Pflicht. Die Energieeffizienzklassen reichen von A+ (< 30 kWh/m²a) bis H (> 250 kWh/m²a).

2GEG-Nachrüstpflichten bei Eigentümerwechsel

Bei Kauf einer Bestandsimmobilie schreibt das Gebäudeenergiegesetz (GEG) folgende Nachrüstungen innerhalb von 2 Jahren vor:

• Dämmung oberster Geschossdecke oder Dach (falls nicht begehbar: U-Wert max. 0,24 W/m²K) • Austausch von Heizkesseln, die älter als 30 Jahre sind (ausgenommen Brennwert- und Niedertemperaturkessel) • Dämmung warmwasserführender Rohre in unbeheizten Räumen

Diese Pflichten gelten automatisch und unabhängig von weiteren Sanierungsplänen. Kalkulieren Sie die Kosten vor dem Kauf ein.

3Energetische Sanierung als Werthebel

Eine Verbesserung der Energieklasse um 2 Stufen (z. B. von F auf D) kann den Immobilienwert um 10–15 % steigern. Gleichzeitig sinken die Energiekosten für Mieter, was die Vermietbarkeit und Zahlungsbereitschaft erhöht. Besonders lohnend: Fassadendämmung (30–40 % Energieeinsparung), Fenstertausch (10–15 %), Heizungstausch auf Wärmepumpe (40–60 %). Die Kombination aller Maßnahmen kann den Energieverbrauch um bis zu 70 % senken.

Praxis-Tipp

Prüfen Sie vor der Sanierung, ob das Objekt KfW-Effizienzhaus-Standard erreichen kann. Der Tilgungszuschuss (bis 25 %) macht die Differenz zur Standardsanierung oft mehr als wett.

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