KfW-Förderung und staatliche Zuschüsse

Welche Förderprogramme es gibt und wie Sie davon profitieren.

5 Min. Lesezeit· 3 Abschnitte

1KfW-Effizienzhaus-Förderung

Die KfW fördert energieeffizientes Bauen und Sanieren mit zinsgünstigen Darlehen und Tilgungszuschüssen. Für Bestandssanierungen (KfW 261): Bis zu 150.000 € Kredit pro Wohneinheit bei Sanierung zum Effizienzhaus. Tilgungszuschüsse von 5–25 % je nach erreichter Effizienzhausstufe. Die Förderung muss vor Beginn der Maßnahme beantragt werden – beauftragen Sie zuerst einen Energieberater.

2BAFA-Förderung für Einzelmaßnahmen

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) fördert einzelne energetische Maßnahmen: Heizungsaustausch (bis 70 % Zuschuss bei Wärmepumpe), Dämmung von Dach, Fassade, Kellerdecke (15 % Zuschuss), Fenster- und Türentausch (15 % Zuschuss), Heizungsoptimierung (15 % Zuschuss). Die Förderung ist an bestimmte technische Mindestanforderungen geknüpft.

3Denkmal-AfA (§ 7h/7i EStG)

Sanierungskosten für denkmalgeschützte Gebäude können beschleunigt abgeschrieben werden: In den ersten 8 Jahren je 9 % der Sanierungskosten, in den folgenden 4 Jahren je 7 %. Das bedeutet: 100 % der Sanierungskosten sind in 12 Jahren steuerlich absetzbar. Voraussetzung: Die Sanierung muss mit der Denkmalschutzbehörde abgestimmt und bescheinigt werden. Diese Regelung macht auch hochpreisige Altbau-Sanierungen wirtschaftlich attraktiv.

Praxis-Tipp

Kombination ist der Schlüssel: KfW-Kredit + BAFA-Zuschuss + steuerliche AfA können die effektiven Sanierungskosten um 40–60 % reduzieren.

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