Steuervorteile bei Immobilien nutzen
AfA, Werbungskosten, Spekulationsfrist und GmbH-Struktur im Überblick.
1Absetzung für Abnutzung (AfA)
Die AfA ist der wichtigste Steuervorteil für Immobilieninvestoren. Sie können den Gebäudeanteil (nicht das Grundstück!) jährlich abschreiben: 2 % p.a. für Gebäude ab Baujahr 1925 (= 50 Jahre Nutzungsdauer), 2,5 % p.a. für Gebäude vor 1925, 3 % p.a. für Neubauten ab 2023 (§ 7 Abs. 4 EStG). Den Gebäudeanteil ermitteln Sie über die Kaufpreisaufteilung – nutzen Sie die BMF-Arbeitshilfe oder ein Gutachten. Ein hoher Gebäudeanteil (70–80 %) maximiert Ihre AfA.
2Werbungskosten absetzen
Alle Aufwendungen rund um Vermietung und Verpachtung mindern Ihre Steuerlast: Darlehenszinsen (nicht Tilgung!), Fahrtkosten zu Besichtigungen und Eigentümerversammlungen, Renovierung und Instandhaltung (sofort absetzbar bis 4.000 € netto / 15 % des Gebäudewerts in den ersten 3 Jahren), Hausverwaltung, Versicherungen, Grundsteuer, Kontoführungsgebühren, Steuerberater (anteilig). In den ersten Jahren übersteigen die Werbungskosten oft die Mieteinnahmen, was zu steuerlichen Verlusten führt, die mit anderen Einkünften verrechnet werden können.
3Die 10-Jahres-Spekulationsfrist
Gewinne aus dem Verkauf vermieteter Immobilien sind nach 10 Jahren Haltedauer komplett steuerfrei (§ 23 EStG). Die Frist beginnt mit dem Datum des notariellen Kaufvertrags. Verkaufen Sie vorher, fällt Spekulationssteuer auf den Gewinn an (persönlicher Einkommensteuersatz). Achtung: Bei mehr als 3 Objektverkäufen innerhalb von 5 Jahren droht die Einstufung als gewerblicher Grundstückshandel (Drei-Objekt-Grenze) – dann entfallen alle steuerlichen Vorteile der Vermietung.
4GmbH-Struktur ab wann?
Ab ca. 3–5 Immobilien kann eine vermögensverwaltende GmbH steuerlich sinnvoll sein. Steuersatz auf Mieteinnahmen: Privat bis zu 45 % (+ Soli), GmbH ca. 15,8 % (KSt + GewSt). Nachteile: Keine private Spekulationsfrist, Ausschüttungen werden nochmals besteuert (Kapitalertragsteuer), Gründungs- und laufende Kosten (Buchhaltung, Jahresabschluss). Die GmbH lohnt sich besonders, wenn Sie Gewinne reinvestieren statt ausschütten. Lassen Sie sich individuell von einem Steuerberater mit Immobilienfokus beraten.
Praxis-Tipp
Führen Sie ab dem ersten Tag ein Haushaltsbuch für Ihre Immobilie. Jeder Beleg, jede Fahrt, jeder Anruf – dokumentieren Sie alles. Das zahlt sich bei der Steuererklärung aus.
Bereit für die Praxis?
Bewerten Sie jetzt eine konkrete Immobilie — kostenlos, mit KI-Score und Finanzierungs-Check.
Jetzt kostenlos analysieren →